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   OVG Sachsen, 22.09.2021 - 4 A 507/21.A   

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https://dejure.org/2021,40424
OVG Sachsen, 22.09.2021 - 4 A 507/21.A (https://dejure.org/2021,40424)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 22.09.2021 - 4 A 507/21.A (https://dejure.org/2021,40424)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 22. September 2021 - 4 A 507/21.A (https://dejure.org/2021,40424)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    EMRK Art. 3, GRCh Art. 4, Dublin III-VO Art. 3 Abs. 2, AsylG § 78 Abs. 3 Nr. 1
    Systemische Mängel; Dublin III-VO; Niederlande

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 19.03.2019 - C-163/17

    Jawo - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des

    Auszug aus OVG Sachsen, 22.09.2021 - 4 A 507/21
    Bei einer solchen Entsprechung wird dem in der Charta enthaltenen Recht die gleiche Bedeutung und Tragweite wie dem entsprechenden Recht in der Konvention verliehen (Art. 52 Abs. 3 Satz 1 GRCh; vgl. EuGH, Urteile v. 19. März - C-163/17 -, juris Rn. 91, und - C-297/17 -, juris Rn. 89).

    Diese Regelung beruht auf dem Konzept der normativen Vergewisserung (vgl. BVerfG, Urt. v. 14. Mai 1996 - 2 BvR 1938/93 u. a. -, juris Rn. 181 ff.) und dem Prinzip des gegenseitigen Vertrauens darauf, dass die nationalen Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten fähig sind, einen gleichwertigen und wirksamen Schutz der in der Grundrechtecharta anerkannten Grundrechte zu bieten (vgl. EuGH, Urt. v. 19. März 2019 - C-163/17 -, juris Rn. 80).

    Es gilt daher die Vermutung, dass die Behandlung der Asylantragteller in jedem einzelnen Mitgliedstaat der Europäischen Union in Einklang mit den Erfordernissen der Grundrechtecharta, der Genfer Flüchtlingskonvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention steht (vgl. EuGH, Urt. v. 19. März 2019 - C-163/17 -, juris Rn. 82 ff.).

  • BVerwG, 06.06.2014 - 10 B 35.14

    Asylbewerber; Asylantrag; Asylverfahren; Aufnahmebedingungen; beachtliche

    Auszug aus OVG Sachsen, 22.09.2021 - 4 A 507/21
    Systemisch sind Mängel, wenn sie im Rechtssystem des zuständigen Mitgliedstaates angelegt sind oder dessen Vollzugspraxis strukturell prägen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 6. Juni - 10 B 35.14 -, juris Rn. 5).

    Im Umkehrschluss bedeutet dies aber auch, dass die Vermutung nicht schon bei einzelnen einschlägigen Regelverstößen des zuständigen Mitgliedstaats widerlegt ist (vgl. EuGH, Urt. v. 21. Dezember 2011 - C-411/10 -, juris Rn. 85; BVerwG, Beschl. v. 6. Juni 2014 - 10 B 35.14 -, juris Rn. 6).

  • EuGH, 21.12.2011 - C-411/10

    Ein Asylbewerber darf nicht an einen Mitgliedstaat überstellt werden, in dem er

    Auszug aus OVG Sachsen, 22.09.2021 - 4 A 507/21
    Dieser hat schon zur Dublin II-VO (Verordnung Nr. 343/2003) entschieden, Art. 4 GRCh sei dahin auszulegen, "dass es den Mitgliedstaaten einschließlich der nationalen Gerichte obliegt, einen Asylbewerber nicht an den zuständigen Mitgliedstaat im Sinne der Verordnung Nr. 343/2003 zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen in einem Mitgliedstaat gestellten Asylantrags zuständig ist, zu überstellen, wenn ihnen nicht unbekannt sein kann, dass die systemischen Mängel des Asylverfahrens und der Aufnahmebedingungen für Asylbewerber in diesem Mitgliedstaat ernsthafte und durch Tatsachen bestätigte Gründe für die Annahme darstellen, dass der Antragsteller tatsächlich Gefahr läuft, einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung im Sinne dieser Bestimmung ausgesetzt zu werden" (EuGH, Urt. v. 21. Dezember 2011 - C-411/10 -, juris Tenor); diese Rechtsprechung ist in der vorliegend anwendbaren Vorschrift des Art. 3 Abs. 2 Unterabs. 2 Dublin III-VO ausdrücklich gesetzlich normiert worden.

    Im Umkehrschluss bedeutet dies aber auch, dass die Vermutung nicht schon bei einzelnen einschlägigen Regelverstößen des zuständigen Mitgliedstaats widerlegt ist (vgl. EuGH, Urt. v. 21. Dezember 2011 - C-411/10 -, juris Rn. 85; BVerwG, Beschl. v. 6. Juni 2014 - 10 B 35.14 -, juris Rn. 6).

  • EuGH, 19.03.2019 - C-297/17

    Ibrahim - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und

    Auszug aus OVG Sachsen, 22.09.2021 - 4 A 507/21
    Bei einer solchen Entsprechung wird dem in der Charta enthaltenen Recht die gleiche Bedeutung und Tragweite wie dem entsprechenden Recht in der Konvention verliehen (Art. 52 Abs. 3 Satz 1 GRCh; vgl. EuGH, Urteile v. 19. März - C-163/17 -, juris Rn. 91, und - C-297/17 -, juris Rn. 89).
  • BVerwG, 02.12.2019 - 2 B 21.19

    Berufssoldat; Erhöhung des Ruhegehalts; Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers;

    Auszug aus OVG Sachsen, 22.09.2021 - 4 A 507/21
    Für die Darlegung dieser Voraussetzungen nach § 78 Abs. 4 Satz 4 AsylG bedarf es sowohl der Formulierung einer Rechts- oder Tatsachenfrage als auch der Erläuterung, dass diese Frage klärungsbedürftig und -fähig sowie über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung besitzt (vgl. zu § 132 Abs. 2 Nr. 1, § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO: BVerwG, Beschl. v. 02.12.2019 - 2 B 21.19 -, juris Rn. 4).
  • VGH Bayern, 04.04.2019 - 13a ZB 18.30490

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung gegen asylrechtliches Urteil

    Auszug aus OVG Sachsen, 22.09.2021 - 4 A 507/21
    Dies erfordert regelmäßig eine Durchdringung der Materie und eine Auseinandersetzung mit den Erwägungen des Verwaltungsgerichts (vgl. BayVGH, Beschl. v. 4. April 2019 - 13a ZB 18.30490 -, juris Rn. 6).
  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1938/93

    Sichere Drittstaaten

    Auszug aus OVG Sachsen, 22.09.2021 - 4 A 507/21
    Diese Regelung beruht auf dem Konzept der normativen Vergewisserung (vgl. BVerfG, Urt. v. 14. Mai 1996 - 2 BvR 1938/93 u. a. -, juris Rn. 181 ff.) und dem Prinzip des gegenseitigen Vertrauens darauf, dass die nationalen Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten fähig sind, einen gleichwertigen und wirksamen Schutz der in der Grundrechtecharta anerkannten Grundrechte zu bieten (vgl. EuGH, Urt. v. 19. März 2019 - C-163/17 -, juris Rn. 80).
  • VG Sigmaringen, 11.07.2022 - A 3 K 1431/22

    Gambia: Dublin Niederlande; Antrag auf einstweiligen Rechtschutz ohne Erfolg:

    Ausgehend hiervon ist eine Überstellung an die Niederlande nicht unmöglich (vgl. etwa VG Chemnitz, Beschluss vom 14.10.2021 - 5 L 435/21.A -, juris; SächsOVG, Beschluss vom 22.9.2021 - 4 A 507/21 .A -, juris, Rn. 12).
  • OVG Schleswig-Holstein, 21.12.2021 - 5 LA 76/21

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache: Anforderungen an die Begründung des

    Dabei muss der Prozessbevollmächtigte in Auseinandersetzung mit der tragenden Begründung der angegriffenen Entscheidung den Streitstoff selbst prüfen, sichten und durchdringen (OVG Bautzen, Beschluss vom 22. September 2021 - 4 A 507/21.A -, juris Rn. 3; OVG Bremen, Beschluss vom 26. August 2021 - 1 LA 279/19 -, juris Rn. 2; VGH München, Beschluss vom 19. August 2021 - 13a ZB 21.31166 -, juris Rn. 6; VGH Mannheim, Beschluss vom 27. Juni 2018 - A 9 S 1371/18 -, juris Rn. 9; Eyermann/Happ, 15. Auflage 2019, VwGO § 124a Rn. 56, 72; Seibert, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Auflage 2018, § 124a Rn. 200; zur Nichtzulassungsbeschwerde vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 -, juris Rn. 5).
  • VG Greifswald, 01.07.2022 - 4 B 474/22

    Armenien: Dublin Niederlande; Ablehnung des Antrags auf vorläufigen Rechtschutz

    Demzufolge geht das Gericht im Einklang mit der - soweit erkennbar - einhelligen deutschen Rechtsprechung davon aus, dass systemische Mängel im niederländischen Asylverfahren nicht vorliegen (zuletzt SächsOVG, Beschl. v. 22.9.2021 - 4 A 507/21.A -, bisher nicht veröffentlicht; VG Chemnitz, Beschl. v. 14.10.2021 - 5 L435/21.A, 8505236, juris; VG Würzburg, Beschl. v. 14.12.2020 - W 8 S 20.50309 -, juris Rn. 17; VG Lüneburg, Beschl. v. 22.2.2019 - 8 B 37/19 - juris; VG München, Gerichtsbesch, v. 24.10.2018 - M 1 K 17.51216 -, juris).
  • VG Chemnitz, 14.10.2021 - 5 L 435/21

    Afghanistan: Dublin Niederlande; Antrag auf einstweiligen Rechtschutz nach § 80

    Demzufolge geht das Gericht im Einklang mit der - soweit erkennbar - einhelligen deutschen Rechtsprechung davon aus, dass systemische Mängel im niederländischen Asylverfahren nicht vorliegen (zuletzt SächsOVG, Beschl. v. 22.9.2021 - 4 A 507/21.A -, bisher nicht veröffentlicht; VG Würzburg, Beschl. v. 14.12.2020 - W 8 S 20.50309 -, juris Rn. 17; VG Lüneburg, Beschl. v. 22.2.2019 - 8 B 37/19 - juris; VG München, Gerichtsbesch, v. 24.10.2018 - M 1 K 17.51216 -, juris).
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